Ein Zuschuss für die Urlaubskasse: Antrag muss schnell gestellt werden / Diakonie berät

04.04.25

Lange war unklar, wie es mit dem Zuschuss zur Familienerholung in Sachsen weitergeht. Jetzt steht fest: Auch im Jahr 2025 wird es die Urlaubsförderung des Freistaates für Menschen mit kleinem Portemonnaie geben. Wegen knapper Kassen stehen allerdings wesentlich weniger Mittel zur Verfügung: laut Angaben der Diakonie Sachsen nur ein Drittel der beantragten Fördersumme. Die Vergabe der Gelder erfolge auf Grundlage der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen. Wenn die Mittel ausgeschöpft seien, müssten Anträge auch bei Förderfähigkeit leider abgelehnt werden.

Kinder liegen barfuss auf einer Wiese

Heißt im Klartext: „Schnell sein lohnt sich“, erklärt Ralf Sämisch, Kirchenbezirkssozialarbeiter bei der Diakonie Leipziger Land. Interessierte Familien sollten sich so rasch wie möglich bei einer der Anlaufstellen beraten lassen, denn entscheidend sei das Eingangsdatum des korrekt ausgefüllten Antrags.

Die Förderung kann bis zu 11 Euro pro Urlaubstag und Familienmitglied betragen. Anspruchsberechtigt sind Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen oder solche, die erwachsene Kinder mit einer Behinderung haben. Unterstützt wird eine Urlaubsdauer von mindestens 7 und längstens 14 aufeinanderfolgenden Tagen. Förderfähige Reiseziele sind Familienferienstätten und offizielle Ferienunterkünfte wie Pensionen, Bauernhöfe und Campingplätze in Deutschland. „Der Aufwand ist relativ gering und nicht nur für Familien gedacht, die von Bürgergeld leben“, erklärt der Sozialarbeiter. Gute Chancen hätten auch Eltern, die zum Beispiel Kinderzuschlag oder Wohngeld bekämen.

Kontakt bei der Diakonie Leipziger Land: Allgemeine Soziale Beratung / Kirchenbezirkssozialarbeit oder Schwangerschaftsberatung

Infoblatt Familienerholung, Antrag Zuschuss Familienerholung