Diakonie hilft bei steigenden Energiekosten: Geringverdiener können wieder einen Zuschuss beantragen

16.08.23

Mitten im Sommer geht die Aktion „Wärmewinter“ in die nächste Runde: Menschen, die wegen hoher Nachzahlungen oder deutlich gestiegener Abschläge in Not sind, können bei der Diakonie Leipziger Land jetzt wieder finanzielle Hilfe bekommen. Bei dem erfolgreichen Projekt wurden in der ersten Jahreshälfte bereits rund 100 Anträge eingereicht – vor allem von Alleinstehenden und Älteren, aber auch von Familien, denen die Preisdeckel nichts nützen, weil sie etwa mit Öl oder Flüssiggas heizen.

Geldscheine über Gasflamme

Im Rahmen der Finanzhilfen sollen nun weitere Gelder bei Menschen mit kleinem Portemonnaie ankommen. Voraussetzung: Das Budget liegt unterhalb einer bestimmten Grenze und die Notlage wurde nachweislich durch die Energiekrise verursacht. Wer die Hilfen beantragt, muss also zum Beispiel die aktuelle Betriebskostenabrechnung sowie Einkommensnachweise vorlegen.

„Der Zuschuss wird nicht auf das Wohngeld, die Grundsicherung oder andere Leistungen angerechnet“, sagt Kristina Jene, die von Grimma aus die Hilfen für den gesamten Landkreis koordiniert, Anträge entgegennimmt und beim Ausfüllen der Formulare unterstützt – neben ihrer eigentlichen Arbeit als Schuldnerberaterin, bei der immer mehr Menschen vorsprechen, die wegen der Energiekrise in ernsthafte Probleme geraten. Für diese handelt sie dann oft hartnäckig Ratenzahlungen mit Gas- und Stromfirmen oder Anbieterwechsel aus.

Sie erzählt zum Beispiel von der älteren Reinigungskraft, die von ihrem Mann verlassen wurde und nun mit der hohen Nachzahlung allein dasteht oder von der jungen Single-Mutter mit Elterngeld und ungeklärtem Unterhaltsvorschuss, die die Abschläge nicht mehr stemmen kann. „Viele haben Anspruch auf Wohngeld, wissen aber oft nichts davon oder trauen sich nicht, dies zu beantragen.“

Kontakt für den gesamten Landkreis über unsere Schuldnerberatung in Grimma,  nach Vereinbarung auch in Borna und Wurzen.

Finanziert wird #wärmewinter durch Kirchensteuermittel, die der Landeskirche aufgrund der zu versteuernden Energiepreispauschale zusätzlich zugeflossen waren.