Coronavirus-Pandemie: Maskenpflicht nur noch für Besuche im Pflegeheim

02.03.2023

Im Freistaat Sachsen gelten nur noch wenige Corona-Schutzmaßnahmen. Grundlage dafür sind bundesweite Vorgaben im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz, weitere aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Freistaates Sachsen. In unseren Einrichtungen beachten Sie bitte Folgendes:

Altenpflegeheime und Sozialtherapeutische Wohnstätten

Wer Angehörige besuchen möchte, muss laut Bundes-Infektionsschutzgesetz noch bis zum 7. April eine Maske tragen. Voranmeldung und Testung sind nicht mehr erforderlich. Wenn Sie Erkältungssymptome haben oder sich krank fühlen, verschieben Sie bitte Ihren Besuch.

Kindergärten und Horte

Unsere Kitas sind im Regelbetrieb geöffnet. Auch wenn offiziell keine Mund-Nasenschutz-Pflicht in und vor Kitas mehr besteht, ermutigen wir Sie ausdrücklich dazu, hier weiter Masken zu tragen. Sie schützen Ihre und unsere Gesundheit effizient. So können wir gemeinsam etwas gegen Infektionen, Quarantäne und Personalmangel in unseren Kindergärten tun.

Beratungsstellen

Wir empfehlen die telefonische Vorab-Anmeldung, um Wartezeiten zu vermeiden.

Mundschutzmasken hängen auf einer Leine

Wir bitte um Einhaltung folgender Hygieneregeln in allen unseren Einrichtungen:

  • Niesen nur unter Wegdrehen und in die Armbeuge
  • Abstand von 1,50 bis 2,00 m halten bei Begegnungen mit anderen Menschen
  • Vermeidung des Händeschüttelns, Vermeidung von Menschenansammlungen
  • regelmäßiges gründliches Händewaschen bzw. Desinfizieren

Der Zugang ist nur Personen mit gutem Allgemeinbefinden gestattet. Sollten Sie eindeutig krank sein, betreten Sie bitte NICHT unsere Einrichtungen!

Bleiben Sie behütet!

Ihre Diakonie Leipziger Land