
Altenpflegeheim „Hedwig Bergsträßer“ in Grimma
Altenpflegeheim „Hedwig Bergsträßer“ in Grimma
Die beste Alternative zur Einsamkeit - Einzug in ein Pflegeheim
Denn es ist wichtig, einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben, auf den man sich verlassen kann. Unsere qualifizierten und freundlichen Mitarbeiter sind Tag und Nacht für Sie da.
Das moderne Diakonische Altenpflegeheim „Hedwig Bergsträßer“ in Grimma bietet Ihnen Versorgung in bester Qualität.
Die Ergebnisse der Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung finden Sie hier.
Die Lage
Unser Heim befindet sich in der Nähe des Stadtzentrums. Die Wegstrecke ist auch für ältere Menschen in wenigen Minuten bequem zu Fuß zu bewältigen.
Unmittelbar vordem Haus lädt die breite Promenade mit Baumbestand und Bänken zum Verweilen ein.

Sommerfest

Seniorenolympiade
Freizeitangebote
Täglich finden abwechslungsreiche Beschäftigungen, wie Kochstudio, Kinoveranstaltungen, Sitztanz, Gedächtnistraining, Buchlesungen, gemeinsames Singen und Gesellschaftsspiele statt.
Veranstaltungen, wie Faschingsfeier, Seniorenolympiade, Sommer- und Gartenfeste, Auftritte der Kinder des Kindergartens oder der Nikolausmarkt werden gern besucht.
Versorgung
Die Mahlzeiten können je nach Wunsch und Notwendigkeit im Zimmer oder im Gemeinschaftsraum eingenommen werden.
Bei allen Mahlzeiten können Sie aus verschiedenen Angeboten wählen.
Selbstverständlich kann Sie Ihr bisheriger Hausarzt auch bei uns weiter betreuen.
Im Haus befinden sich Friseur und Fußpflege.
Beim Einzug in unser Pflegeheim wird ein Heimvertrag geschlossen, der Ihnen Klarheit über alle Leistungen verschafft.

Blick in den Garten

Kräutergarten

Garten Voliere
Außengelände
Unser Außenbereich mit vielen Bänken, Voliere und Sinnesgarten ist liebevoll gestaltet.
Hier können Sie die Besonderheiten und Reize jeder Jahreszeit erleben.
Unser Heim ist im Pflegeeinrichtungsplan des Muldentalkreises enthalten. Deshalb ist gesichert, dass jeder Pflegebedürftige, unabhängig seiner finanziellen Verhältnisse, aufgenommen werden kann.
Die stationäre Pflege - Allgemeines
Wenn eine stationäre Pflege erforderlich ist, zahlt die Pflegeversicherung für die Aufwendungen der Grundpflege, der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege nach
Pflegebedürftigkeit gestaffelt
Stufe I - 1.023,-- Euro
Stufe II - 1.279,-- Euro
Stufe III - 1.510,-- Euro
Um Härtefälle zu vermeiden, stehen für Schwerstpflegebedürftige bis zu 1.825,-- Euro monatlich zur Verfügung.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie seine persönlichen Aufwendungen, wie z.B. Friseur, Fußpflege u.ä. muss der Versicherte - wie bei der häuslichen Pflege auch - aus eigenem Einkommen (Rente) selbst tragen.
Für den Fall, dass das Einkommen nicht ausreicht, wird geprüft inwieweit hier Sozialleistungsträger (zuständige Sozialamt/Kommunaler Sozialverband) zur Hilfe verpflichtet sind.
Die Leistungsbeträge in den jeweiligen Stufen können ausnahmsweise dann nicht in voller Höhe bewilligt werden, wenn eine der beiden folgenden Begrenzungsregelungen eingreift: Zum einen dürfen die Pflegekassen im Durchschnitt (ohne Härtefälle) nicht mehr als 1.278,25 Euro bewilligen, zum anderen muss der Versicherte mindestens 25% des Heimentgeltes selbst tragen.
Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner in den Pflegeinrichtungen, diese stehen Ihnen jederzeit gerne beratend zur Verfügung.